Luftpistolen und Sportpistolen müssen gemäß der Sportordnung in einen entsprechenden Prüfkasten passen:
Prüfkasten mit herausnehmbaren Trennwänden und Schiebedeckel.
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Laut der Pistolentabelle betragen die Innenmasse:
"für LuPi: 420 x 200 x 50 mm,
für die 25m-Disziplinen: 300 x 150 x 50 mm."
Aus der Sportordnung Regel Nr. 2.10.7:
"Die Prüfkästen dürfen eine fertigungsbedingte Toleranz je Dimension von 0 bis +1mm aufweisen.
Die Waffe wird einschließlich Zubehör, jedoch ohne
Hülsenfangvorrichtung und bei der mehrsch. LuPi ohne Magazin gemessen."
Weiterhin ist zu
beachten, daß die Waffen beliebig in den Kasten gelegt werden können.
Oft hilft schon ein Umdrehen der Waffe und plötzlich passt sie rein.
Manche Waffen bereiten unverhofft Probleme:
- Eine
stramm passende GSP mit KK-System geht mit GK-System nicht in den
Kasten, weil die Verschlussmassegewichte stärker auftragen.
- Bei Sportpistolen mit Klappkorn sollte man, wenn es eng wird, das Korn in die untere Stellung einrasten.
- Bei der FWB C25 kann es sein, dass der senkrechte Tank bei zu eng gestelltem Griff am Kasten aneckt.
- Bei
neuen Griffsystemen die eine Verstellmöglichkeit des Griffes bieten,
kann es vorkommen, dass bei maximaler Ausnutzung der Verstellung die
Waffe nicht mehr in den Kasten passt (z.B. Steyr LP10, Walther LP300,
FWB P44...).
- Manche Revolver passen mit anderen Visieren plötzlich nicht mehr in den Kasten.
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