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Zu dieser Disziplin sagt die Sportordnung in Regel Nr. 2.0.4.5.2:

"Bei der Freien Pistole darf eine Handschuhgriff verwendet werden. Er darf die Hand bis zur Handwurzel umschließen, aber keine Verlängerung aufweisen, die als Handgelenkstütze dienen könnte."

Für Freie Pistole steht noch ein interessanter Hinweis in Regel Nr. 2.0.2 Bekleidungsregeln:

"...Ein Handschutz, der das Handgelenk nicht verdeckt, ist bei der Freien Pistole gestattet..."

Ansonsten gilt für die Freie Pistole nur Regel Nr. 2.0.1 Anschlagart:

"Stehend Freihändig. Die Waffe darf nur mit einer Hand gehalten werden. Der Schießarm und das Handgelenk dürfen weder durch Hilfsmittel gehalten noch gestützt, noch bandagiert sein. Frei verschiebbare Kleidungsstücke sind gestattet. Mit der Waffe im Anschlag muss das Handgelenk frei beweglich sein. Der Abzug darf nur von einem Finger der die Waffe haltenden Hand betätigt werden "





Großkaliberpistole/ -revolver